Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die ELGA-Widerspruchstelle auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) auf.
Muster einer Amtssignatur der ELGA-Widerspruchstelle
Ein amtssigniertes Dokument kann auf Echtheit überprüft werden (Verifizierung).
Um von der ELGA-Widerspruchstelle ausgestellte Dokumente verifizieren zu lassen, schicken Sie bitte das vollständige Dokument zur Überprüfung an eine der folgenden Adressen:
- postalisch (Dokument als Original oder Kopie in Anlage) an die ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien
- per Mail (Dokument als Scan in Anlage) an post@elga-widerspruchstelle.at
Die ELGA-Widerspruchstelle prüft die Amtssignatur und beantwortet Ihre Anfrage:
- Im Fall der positiven Prüfung wird bestätigt, dass das vorgelegte Dokument von der ELGA-Widerspruchstelle stammt und unverändert ist (Dokument wurde verifiziert).
- Im Fall der negativen Prüfung wird bestätigt, dass das vorgelegte Dokument nicht verifiziert werden konnte.
Im Wege des ELGA-Portals signierte Willenserklärungen
Im Wege des ELGA-Portals abgegebene Willenserklärungen der Bürgerin / des Bürgers werden im Zugriffsprotokoll des ELGA-Portals als PDF zur Verfügung gestellt und können dort jederzeit von der Bürgerin / dem Bürger aufgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Prüfung der Gültigkeit der Signaturen auf diesen elektronischen Willenserklärungen kann online durchgeführt werden, z.B. auf www.signaturpruefung.gv.at.