Die Österreichische Sozialversicherung unterliegt der Aufsicht des Bundes.
Der jeweilige Bundesminister kann bestimmte Bedienstete seiner Behörde, sofern diese seiner Aufsicht unterstehen, mit der Aufsicht über den Versicherungsträger (den Dachverband) betrauen.
Der Bundesminister für Finanzen kann zu den Sitzungen der Verwaltungskörper der Pensionsversicherungsträger und des Dachverbandes einen Vertreter zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsenden.
Die Aufsichtsbehörden haben die Gebarung der Versicherungsträger (des Dachverbandes) zu überwachen. Außerdem haben sie darauf zu achten, dass im Zuge dieser Gebarung nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird. Sie können ihre Aufsicht auf wichtige Fragen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erstrecken. Die Aufsichtsbehörden können in Ausübung des Aufsichtsrechts Beschlüsse der Verwaltungskörper aufheben.