Erstverordnung von Psychopharmaka durch Fachärztin/-arzt nach Erhebung eines psychopathologischen Befundes. Weiterverordnung und Betreuung durch Hausärztin/-arzt. Jährliche fachärztliche Re-Evaluierung. Zur Verlaufskontrolle soll vor Einleitung einer medikamentösen oder nicht-medikamentösen Therapie eine standardisierte Rating-Skala eingesetzt werden.1
Depressive Episode2
(mindestens 2 Haupt- und 2 Nebensymptome)
Empfohlene Allgemeinmaßnahmen:
- Aufklärung und Mitarbeit der Patientin/des Patienten (evidenzbasierte Patienteninformation)
- Niederschwellige psychosoziale Maßnahmen und Selbstmanagement (z. B. Selbsthilfegruppen)
- Partizipative Entscheidungsfindung
- Psychoedukation (z. B. ärztliches Gespräch)
- Körperliche Aktivität (Mischung aus Kraft- und Ausdauertraining)
Medikamentöse Therapie und/oder Psychotherapie3
Hinweis: Bei leichter Depression ev. beobachtendes Abwarten (bis zu 2 Wochen) vor Therapiebeginn.
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Evaluation des Therapieerfolgs nach 4 – 6 Wochen mittels standardisierter Rating-Skala
(GDS-15, PHQ-9D, BDI-II [Selbsteinschätzung] oder HDRS [Fremdeinschätzung]) |
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Therapieversagen
Keine oder unzureichende Verbesserung des jeweiligen Scores |
Response
Reduktion des jeweiligen Scores
um >50 % des Ausgangswerts
Remission
Score der jeweiligen Skala im
Normbereich
Therapieanpassung
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Erhaltungstherapie Medikamentös: 4-9 Monate Psychotherapie: 8-12 Monate |
Fortsetzung der Therapie für 6 Monate |
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Evaluation des Therapieerfolgs nach 4 – 6 Wochen mittels standardisierter Rating-Skala |
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Relapse
Rückfall während der Erhaltungstherapie |
Response
Reduktion des jeweiligen Scores
um > 50 % des Ausgangswerts
Remission
Score der jeweiligen Skala im
Normbereich
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Rezidivprophylaxe2
> 1 Jahr |
Bei anhaltender Remission schrittweise Dosisreduktion bzw. Reduktion der Sitzungsfrequenz.
Fortsetzung der Therapie für > 1 Jahr nur bei Patienten mit Restsymptomatik oder hohem Risiko für Rezidiv.4